Deutsch

für den Beruf

Berufsbezogene Deutschsprachförderung (DeuFöV)

nach § 45 a AufenthG

Lernen Sie Deutsch mit inlingua in Ulm, um Ulm und um Ulm herum!

Gute Deutschkenntnisse sind die Grundvoraussetzung, um auf dem Arbeitsmarkt Fuß zu fassen und sich im Berufsleben weiter behaupten zu können. Ziel der Basismodule ist es, dass die Teilnehmenden ihre allgemeinen, berufsbezogenen und/ oder fachspezifischen Deutschkenntnisse verbessern und erweitern.

 

Deutsch für Medizin

Deutsch für akademische Heilberufe

mehr
Deutsch für PflegekräfteDeutsch für nichtakademische Gesundheitsberufemehr

Deutsch für Pharmarcie

Deutsch für akademische Heilberufe

mehr

 

Teilnahmeberechtigung

Sie können eine Teilnahmeberechtigung erhalten, wenn Sie

  • beschäftigt, arbeitssuchend oder arbeitslos sind,
  • sich in einer Aus- oder Weiterbildungsmaßnahme der Agentur für Arbeit befinden,
  • eine Berufsausbildung absolvieren und Ihre Deutschkenntnisse für die Ausbildung verbessern müssen,
  • für die Anerkennung Ihres ausländischen Berufsabschlusses ein bestimmtes Sprachniveau nachweisen müssen oder
  • für die Erteilung einer Berufserlaubnis ein bestimmtes Sprachniveau benötigen.

Einen Berechtigungsschein erhalten Sie von der Agentur für Arbeit, dem Jobcenter oder dem BAMF.

Wir unterstützen Sie gerne bei der Be­antragung - bitte sprechen Sie uns an.

 

Gebühren

  • Für viele Teilnehmende ist die Teilnahme am Berufssprachkurs kostenfrei.
  • Für bestimmte Beschäftigte kann ein Kostenbeitrag anfallen. Die Höhe richtet sich nach den jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen und Ihrem zu versteuernden Jahreseinkommen.
  • Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Befreiung vom Kostenbeitrag möglich.
  • Lernmaterialien und die Prüfungsgebühr können – abhängig vom jeweiligen Kurs und den geltenden Förderbedingungen – ebenfalls übernommen werden.

Fahrtkosten

  • Unter bestimmten Voraussetzungen können Teilnehmende einen Zuschuss zu den notwendigen Fahrtkosten erhalten, beispielsweise wenn sie Leistungen nach dem SGB II oder SGB III beziehen oder Berufsausbildungsbeihilfe erhalten.
  • Ob Sie einen Anspruch auf Fahrtkostenerstattung haben, hängt von Ihrer persönlichen Situation und den jeweils geltenden Voraussetzungen ab.
  • Wir unterstützen Sie gerne bei der Antragstellung. Bitte sprechen Sie uns an.

Weitere Informationen finden Sie auch direkt auf der Webseite der Bundesamtes https://www.bamf.de/DE/Themen/Integration/integration_node.html 

 

 

Sie erreichen uns per Telefon unter 0731.3980640 oder per E-Mail unter info@inlingua-ulm.de